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Nummer der EU
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Beschreibung
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Referenznummer in Anhang 2 GKV
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A0. Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
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II.A0.001
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Hohlkathodenlampen wie folgt: - a)
- Jod-Hohlkathodenlampen mit Fenstern aus reinem Silizium oder Quarz;
- b)
- Uran-Hohlkathodenlampen.
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II.A0.002
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Faraday-Isolatoren im Wellenlängenbereich 500–650 nm.
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II.A0.003
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Optische Gitter im Wellenlängenbereich 500–650 nm.
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II.A0.004
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Optische Fasern im Wellenlängenbereich 500–650 nm, mit Antireflexschichten im Wellenlängenbereich 500–650 nm überzogen und mit einem Kerndurchmesser grösser als 0,4 mm und kleiner/gleich 2 mm.
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II.A0.005
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Bestandteile eines Kernreaktors und Prüfgeräte, soweit nicht in Nummer 0A001 erfasst, wie folgt: - 1.
- Plomben;
- 2.
- innenliegende Bestandteile;
- 3.
- Ausrüstung für das Verschliessen sowie für das Prüfen und Messen der Verschlüsse.
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0A001
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II.A0.006
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Nukleare Nachweissysteme zum Nachweis, zur Identifizierung und zur Quantifizierung radioaktiver Stoffe oder von Kernstrahlung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, soweit nicht in den Unternummern 0A001j und 1A004c erfasst.
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0A001j
1A004c
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II.A0.007
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Faltenbalgventile aus Aluminiumlegierungen oder rostfreiem Stahl vom Typ 304, 304L oder 316L.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Faltenbalgventile, erfasst in Unternummer 0B001c6 und Nummer 2A226.
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0B001c6
2A226
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II.A0.008
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Laserspiegel, soweit nicht in Unternummer 6A005e erfasst, aus Substraten mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von kleiner/gleich 10-6 K-1 bei 20 °C (z. B. Quarzglas oder Saphir).
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht optische Systeme, die speziell für astronomische Anwendungen entwickelt wurden, sofern die Spiegel kein geschmolzenes Quarz enthalten.
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0B001g5
6A005e
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II.A0.009
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Laserlinsen, soweit nicht in Unternummer 6A005e2 erfasst, aus Substraten mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von kleiner/gleich 10-6K-1 bei 20 °C (z. B. Quarzglas)
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0B001g
6A005e2
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II.A0.010
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Rohre, Verrohrungen, Flansche und Anschlussstücke (Fittings), bestehend aus oder beschichtet mit Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 40 Gew.‑% Nickel, soweit nicht in Unternummer 2B350h1 erfasst.
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2B350
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II.A0.011
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Vakuumpumpen, soweit nicht in Unternummer 0B002f2 oder Nummer 2B231 erfasst, wie folgt: - Turbomolekularpumpen mit einer Förderleistung grösser/gleich 400 l/s;
- Wälzkolben(Roots-)vakuumpumpen mit einer volumetrischen Ansaugleistung grösser als 200 m 3/h;
- Faltenbalggedichtete Schraubenkompressoren und faltenbalggedichtete Schraubenvakuumpumpen.
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0B002f2
2B231
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II.A0.012
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Abgeschirmte Gehäuse für den Umgang mit, die Aufbewahrung oder die Handhabung von radioaktiven Stoffen (Heisse Zellen).
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0B006
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II.A0.013
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Natürliches Uran, abgereichertes Uran oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält, soweit nicht in Nummer 0C001 erfasst.
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0C001
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II.A0.014
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Detonationskammern mit einer Absorptions-Kapazität von über 2,5 kg TNT-Äquivalent.
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A1. Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine
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II.A1.001
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Lösungsmittel Bis(2-ethylhexyl)phosphorsäure (HDEHP oder D2HPA) (Nr. im Register des Chemical Abstract Service [CAS] 298‑07‑7), in beliebiger Menge, mit einer Reinheit grösser als 90 Gew.‑%.
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II.A1.002
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Fluorgas – CAS-Nr. 7782-41-4 – mit einer Reinheit von mindestens 95 %.
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II.A1.005
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Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 100 g Fluor je Stunde.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht elektrolytische Zellen, erfasst in Nummer 1B225.
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1B225
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II.A1.006
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Katalysatoren, soweit nicht nach Nummer 1A225 verboten, die Platin, Palladium oder Rhodium enthalten, verwendbar zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion.
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1B231
1A225
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II.A1.007
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Aluminium und Aluminiumlegierungen, soweit nicht in Unternummer 1C002b4 oder 1C202a erfasst, in Roh- oder Halbzeugform mit einer der folgenden Eigenschaften: - a)
- erreichbare Zugfestigkeit grösser/gleich 460 MPa bei 293 K (20 °C);
- b)
- mit einer Zugfestigkeit grösser/gleich 415 MPa bei 298 K (25 °C).
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1C002b4
1C202a
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II.A1.008
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Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit einer Anfangsrelativpermeabilität (Initial Relative Permeability) grösser/gleich 120 000 und einer Dicke grösser/gleich 0,05 mm und kleiner/gleich 0,1 mm.
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1C003a
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II.A1.009
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Faser- oder fadenförmige Materialien oder Prepegs wie folgt: Anmerkung: Siehe auch Nummer II.A1.019a. - a)
- faser- oder fadenförmige Materialien aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- spezifischer Modul grösser als 10 × 106 m,
- 2.
- spezifische Zugfestigkeit grösser als 17 × 104 m;
- b)
- faser- oder fadenförmige Materialien aus Glas mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- spezifischer Modul grösser als 3,18 × 106 m, oder
- 2.
- spezifische Zugfestigkeit grösser als 76,2 × 103 m;
- c)
- mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose Garne, Faserbündel (Rovings), Seile oder Bänder mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (wenn Repregs) aus faser- oder fadenförmigen Materialien aus Glas, soweit nicht in Unternummer II.A1.010.a oder II.A1.010.b erfasst.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht faser- oder fadenförmige Materialien, erfasst in den Unternummern 1C010a, 1C010b, 1C210a und 1C210b. |
1C010a
1C010b
1C210a
1C210b
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II.A1.010
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Harzimprägnierte oder pechimprägnierte Fasern (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete Fasern (Preforms) oder Kohlenstofffaser-Preforms wie folgt: - a)
- hergestellt aus in Nummer II.A1.009 erfassten faser- oder fadenförmigen Materialien;
- b)
- kohlenstoffbeschichtete faser- oder fadenförmige Materialien in Epoxidharz-Matrix (Prepregs), erfasst in den Unternummern 1C010a, 1C010b und 1C010c, für die Reparatur von Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, bei denen die Grösse der Einzelmatten nicht grösser ist als 50 cm × 90 cm;
- c)
- Prepregs, erfasst in Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c, die mit Phenol- oder Epoxydharzen imprägniert sind, mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) kleiner als 433 K (160 °C) und deren Aushärtungstemperatur kleiner als die Glasübergangstemperatur ist.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht faser- oder fadenförmige Materialien, erfasst in Unternummer 1C010e. |
1C010e
1C210
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II.A1.011
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Verstärkte Siliziumkarbid-Keramik-Verbundwerkstoffe, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittskörper, Strahlruder, verwendbar für Flugkörper, soweit nicht in Nummer 1C107 erfasst.
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1C107
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II.A1.012
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Martensitaushärtender Stahl (Maraging Steel), soweit nicht in den Nummern 1C116 oder 1C216 erfasst, geeignet für eine erreichbare Zugfestigkeit grösser/gleich 2050 MPa bei 293 K (20 °C).
Technische Anmerkung: Martensitaushärtender Stahl geeignet für umfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.
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1C216
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II.A1.013
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Wolfram, Tantal, Wolframkarbid, Tantalkarbid und Legierungen mit beiden folgenden Eigenschaften: - a)
- in Formen mit hohlzylindrischer oder sphärischer Symmetrie (einschl. Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser grösser/gleich 50 mm und kleiner/gleich 300 mm; und
- b)
- einer Masse grösser als 5 kg.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen, erfasst in Nummer 1C226. |
1C226
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II.A1.014
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Elementpulver aus Kobalt, Neodym oder Samarium oder Legierungen oder Mischungen daraus, die mindestens 20 Gew.‑% Kobalt, Neodym oder Samarium enthalten, mit einer Partikelgrösse von kleiner 200 μm.
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II.A1.015
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Reines Tributylphosphat (TBP) (CAS-Nr. 126-73-8) oder Mischungen mit einem Gehalt an TBP von über 5 Gew.‑%.
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II.A1.016
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Martensitaushärtender Stahl (Maraging Steel), soweit nicht nach Nummer 1C116, 1C216 oder II.A1.012 verboten.
Technische Anmerkung: Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die im Allgemeinen gekennzeichnet sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Verwendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung.
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II.A1.017
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Metall, Metallpulver und -material wie folgt: - a)
- Wolfram und Wolframlegierungen, soweit nicht nach Nummer 1C117 verboten, in Form einheitlich kugelförmiger oder staubförmiger Partikel mit einer Partikelgrösse kleiner/gleich 500 μm und einem Gehalt an Wolfram von grösser/gleich 97 Gew.‑%;
- b)
- Molybdän und Molybdänlegierungen, soweit nicht nach Nummer 1C117 verboten, in Form einheitlich kugelförmiger oder staubförmiger Partikel mit einer Partikelgrösse kleiner/gleich 500 μm und einem Gehalt an Molybdän von grösser/gleich 97 Gew.‑%;
- c)
- Wolframmaterialien in fester Form, soweit nicht nach Nummer 1C226 oder II.A1.013 verboten, mit einer Materialzusammensetzung wie folgt:
- 1.
- Wolfram und Legierungen mit einem Gehalt an Wolfram von grösser/gleich 97 Gew.‑%,
- 2.
- mit Kupfer infiltriertes Wolfram mit einem Gehalt an Wolfram von grösser/gleich 80 Gew.‑%, oder
- 3.
- mit Silber infiltriertes Wolfram mit einem Gehalt an Wolfram von grösser/gleich 80 Gew.‑%.
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II.A1.018
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Weichmagnetische Legierungen mit einer chemischen Zusammensetzung wie folgt: - a)
- Gehalt an Eisen zwischen 30 % und 60 %; und
- b)
- Gehalt an Kobalt zwischen 40 % und 60 %.
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II.A1.019
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Faser- oder fadenförmige Materialien oder Prepregs, die nicht nach diesem Anhang oder nach Anhang 2 (Nr. II.A1.009 oder II.A1.010) dieser Verordnung verboten oder nicht in Anhang 2 GKV aufgeführt sind, wie folgt: - a)
- faser- oder fadenförmige Materialie aus Kohlenstoff;
Anmerkung: Buchstabe a erfasst keine Webwaren. - b)
- mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose Garne, Faserbündel (Rovings), Seile oder Bänder aus faser- oder fadenförmigen Materialien aus Kohlenstoff;
- c)
- endlose Garne, Faserbündel (Rovings), Seile oder Bänder aus Polyacrylnitril (PAN).
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A2. Werkstoffbearbeitung
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II.A2.001
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Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, soweit nicht in Nummer 2B116 erfasst: - a)
- Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit einer Beschleunigung grösser/gleich 0,1 g rms zwischen 0,1 Hz und 2 kHz und bei Übertragungskräften grösser/gleich 50 kN, gemessen am Prüftisch;
- b)
- digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung entwickelter Software, mit einer Echtzeit-Bandbreite grösser/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den in Buchstabe a erfassten Systemen;
- c)
- Schwingerreger (Shaker Units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von grösser/gleich 50 kN, gemessen am Prüftisch, und geeignet für die in Buchstabe a erfassten Systeme;
- d)
- Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte grösser/gleich 50 kN, gemessen am Prüftisch, erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die in Buchstabe a erfassten Systeme.
Technische Anmerkung: Ein Prüftisch ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen. |
2B116
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II.A2.002
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Werkzeugmaschinen und Bestandteile und Steuerungen für Werkzeugmaschinen wie folgt: - a)
- Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kompensationen von kleiner (besser)/gleich 15 μm nach ISO 230/2 (1988) (1) oder entsprechenden nationalen Normen entlang einer Linearachse;
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung, erfasst in den Unternummern 2B201b und 2B001c. - b)
- Bestandteile und Steuerungen, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, erfasst in Nummer 2B001 oder 2B201 oder in Buchstabe a.
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2B201b
2B001c
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II.A2.003
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Auswuchtmaschinen und zugehörige Ausrüstung wie folgt: - a)
- Auswuchtmaschinen, konstruiert oder geändert für zahnmedizinische oder andere medizinische Ausrüstung, mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- nicht geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen mit einer Masse grösser als 3 kg,
- 2.
- geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen bei Drehzahlen grösser als 12 500 U/min,
- 3.
- geeignet zur Korrektur von Unwuchten in zwei oder mehr Ebenen, und
- 4.
- geeignet zum Auswuchten bis zu einer spezifischen Restunwucht von 0,2 gmm/kg der Rotormasse;
- b)
- Messgeräte (Indicator Heads), konstruiert oder geändert für den Einsatz in Maschinen, erfasst in Buchstabe a.
Technische Anmerkung: Messgeräte (Indicator Heads) werden auch als Auswuchtinstrumente bezeichnet. |
2B119
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II.A2.004
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Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heissen Zellen eingesetzt werden können, soweit nicht in Nummer 2B225 erfasst, mit einer der folgenden Eigenschaften: - a)
- Eignung zur Durchdringung der Wand einer Heissen Zelle mit einer Dicke grösser/gleich 0,3 m (Durch‑die-Wand-Modifikation);
- b)
- Eignung zur Überbrückung der Wand einer Heissen Zelle mit einer Dicke grösser/gleich 0,3 m (Über‑die-Wand-Modifikation).
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2B225
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II.A2.006
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Öfen, geeignet für Betriebstemperaturen grösser als 400 °C, wie folgt: - a)
- Oxydationsöfen;
- b)
- Mit kontrollierter Atmosphäre betriebene Wärmebehandlungsöfen.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Tunnelöfen mit Rollenbahn oder Wagen, Tunnelöfen mit Förderband, Durchschuböfen oder Herdwagenöfen, die für die Herstellung von Glas, Tischgeschirr aus Keramik oder Strukturkeramik konstruiert wurden. |
2B226
2B227
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II.A2.007
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Druckmessgeräte, soweit nicht in Nummer 2B230 erfasst, geeignet zum Messen von Absolutdrücken im Bereich von 0 bis 200 kPa, mit beiden folgenden Eigenschaften: - a)
- Drucksensoren, hergestellt aus oder geschützt durch Uranhexafluorid (UF6)-resistente Werkstoffe; und
- b)
- mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Messbereich kleiner als 200 kPa und Messgenauigkeit kleiner (besser) als ± 1 % vom Skalenendwert, oder
- 2.
- Messbereich grösser/gleich 200 kPa und Messgenauigkeit kleiner (besser) als 2 kPa.
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2B230
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II.A2.011
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Zentrifugalseparatoren, geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung und hergestellt aus einem der folgenden Werkstoffe: - 1.
- Legierungen mit mehr als 25 Gew.‑% Nickel und 20 Gew.‑% Chrom;
- 2.
- Fluorpolymere;
- 3.
- Glas oder Email;
- 4.
- Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.‑% Nickel;
- 5.
- Tantal oder Tantallegierungen;
- 6.
- Titan oder Titanlegierungen; oder
- 7.
- Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Zentrifugalseparatoren, erfasst in Unternummer 2B352c. |
2B352c
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II.A2.012
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Filter aus gesintertem Metall, aus Nickel oder Nickellegierungen mit 40 Gew.‑% Nickel oder mehr.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Filter, erfasst in Unternummer 2B352d.
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2B352d
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II.A2.013
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Drück- und Fliessdrückmaschinen, soweit nicht in Nummer 2B009, 2B109 oder 2B209 erfasst, mit einer Supportkraft grösser als 60 kN und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer II.A2.013 werden Maschinen mit kombinierter Drück- und Fliessdrückfunktion als Fliessdrückmaschinen betrachtet.
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II.A2.014
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Flüssig-flüssig-Kontakt-Ausrüstung (Mischer-Abscheider, Pulsationskolonnen und Zentrifugalextraktoren) und Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, konstruiert für solche Ausrüstung, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen: Anmerkung: Siehe auch Anhang 2 Nummer III.A2.008. - a)
- hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
- 1.
- Legierungen mit mehr als 25 Gew.‑% Nickel und 20 Gew.‑% Chrom,
- 2.
- Fluorpolymeren,
- 3.
- Glas oder Email,
- 4.
- Grafit oder Carbon-Grafit,
- 5.
- Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.‑% Nickel,
- 6.
- Tantal oder Tantallegierungen,
- 7.
- Titan oder Titanlegierungen,
- 8.
- Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen; oder
- b)
- aus Edelstahl und einem oder mehreren in II.A2.014a.
Technische Anmerkung: Carbon-Grafit besteht aus amorphem Kohlenstoff und Grafit, wobei der Grafitgehalt 8 Gew.‑% oder mehr beträgt. |
2B350e
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II.A2.015
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Industrielle Geräte und Bestandteile, soweit nicht in Unternummer 2B350d erfasst, wie folgt: Anmerkung: Siehe auch Anhang 2 Nummer III.A2.009. Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche grösser als 0,05 m2 und kleiner als 30 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen: - a)
- hergestellt aus einem der folgenden Systeme:
- 1.
- Legierungen mit mehr als 25 Gew.‑% Nickel und 20 Gew.‑% Chrom,
- 2.
- Fluorpolymeren,
- 3.
- Glas oder Email,
- 4.
- Grafit oder Carbon-Grafit,
- 5.
- Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.‑% Nickel,
- 6.
- Tantal oder Tantallegierungen,
- 7.
- Titan oder Titanlegierungen,
- 8.
- Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen,
- 9.
- Siliziumkarbid,
- 10.
- Titankarbid; oder
- b)
- aus Edelstahl und einem oder mehreren in II.A2.015a erfassten Materialien.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Fahrzeugkühler. Technische Anmerkung: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus des Wärmetauschers. |
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II.A2.016
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Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen, soweit nicht in Unternummer 2B350i erfasst, geeignet für korrodierende Flüssigkeiten, mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 0,6 m3/h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 5 m3/h (jeweils unter Standard-Bedingungen von 273 K (0 °C) und 101,3 kPa); sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Materialien bestehen: Anmerkung: Siehe auch Anhang 2 Nummer III.A2.010. - a)
- hergestellt aus einem der folgenden Systeme:
- 1.
- Legierungen mit mehr als 25 Gew.‑% Nickel und 20 Gew.‑% Chrom,
- 2.
- Keramik,
- 3.
- Ferrosiliziumguss,
- 4.
- Fluorpolymeren,
- 5.
- Glas oder Email,
- 6.
- Grafit oder Carbon-Grafit,
- 7.
- Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.‑% Nickel,
- 8.
- Tantal oder Tantallegierungen,
- 9.
- Titan oder Titanlegierungen,
- 10.
- Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen,
- 11.
- Niob (Columbium) oder Niob-Legierungen,
- 12.
- Aluminiumlegierungen; oder
- b)
- aus Edelstahl und einem oder mehreren in II.A2.016a erfassten Materialien.
Technische Anmerkung: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus der Pumpe. |
2B350i
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A3. Allgemeine Elektronik
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II.A3.001
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Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte mit beiden folgenden Eigenschaften: - a)
- Erzeugung von 10 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von acht Stunden mit einer Ausgangsleistung grösser/gleich 5 kW, auch mit Sweeping; und
- b)
- Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von vier Stunden.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Stromversorgungsgeräte, erfasst in Unternummer 0B001j5 und Nummer 3A227. |
3A227
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II.A3.002
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Massenspektrometer, soweit nicht in Nummer 3A233 oder Unternummer 0B002g erfasst, für die Messung von Ionen einer Atommasse grösser/gleich 200 amu (Atomic Mass Units) mit einer Auflösung besser als 2 amu bei 200 amu oder grösser, und Ionenquellen hierfür wie folgt: - a)
- induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS);
- b)
- Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS);
- c)
- Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS);
- d)
- Elektronenstoss-Massenspektrometer mit einer Quellenkammer, hergestellt aus Uranhexafluorid (UF6)-resistenten Werkstoffen, damit ausgekleidet oder plattiert;
- e)
- Molekularstrahl-Massenspektrometer mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- mit einer Quellenkammer, hergestellt aus rostfreiem Stahl oder Molybdän, damit ausgekleidet oder plattiert, und mit einer Kühlfalle, die auf 193 K (– 80 °C) oder weniger kühlen kann, oder
- 2.
- mit einer Quellenkammer, hergestellt aus Uranhexafluorid (UF6)-resistenten Werkstoffen, damit ausgekleidet oder plattiert;
- f)
- Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert für Aktinide oder Aktinidenfluoride.
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3A233
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II.A3.003
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Frequenzumwandler oder Generatoren, die nicht nach Nummer 0B001 oder 3A225 verboten sind, mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bestandteile und entworfene Software hierfür: - a)
- Mehrphasenausgang mit einer Leistung grösser/gleich 40 W;
- b)
- für den Betrieb im Frequenzbereich von 600 Hz bis 2000 Hz; und
- c)
- Frequenzstabilisierung besser (kleiner) als 0,1 %.
Technische Anmerkung: Frequenzumwandler im Sinne von Nummer II.A3.003 werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet. |
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A6. Sensoren und Laser
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II.A6.001
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Stäbe aus Yttrium-Aluminium-Granat (YAG).
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II.A6.002
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Optische Ausrüstung und Bestandteile, soweit nicht in Nummer 6A002 oder Unternummer 6A004b erfasst, wie folgt: Infrarotoptiken im Wellenlängenbereich grösser/ gleich 9000 nm und kleiner/gleich 17 000 nm und Bestandteile hierfür, einschliesslich Bestandteilen aus Cadmiumtellurid (CdTe).
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6A002
6A004b
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II.A6.003
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Wellenfrontkorrektursysteme für die Verwendung mit einem Laserstrahl mit einem Durchmesser grösser als 4 mm und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, einschliesslich Steuersysteme und Phasenfront-Erkennungssysteme und «verformbare Spiegel» einschliesslich bimorphen Spiegeln.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Spiegel, erfasst in den Unternummern 6A004a, 6A005e und 6A005f.
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6A003
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II.A6.004
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Argonionen-Laser mit einer mittleren Ausgangsleistung grösser/gleich 5 W.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Argonionen-Laser, erfasst in Unternummer 0B001g5, Nummer 6A005 und Unternummer 6A205a.
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6A005a6
6A205a
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II.A6.005
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Halbleiter-Laser und Bestandteile hierfür wie folgt: - a)
- einzelne Halbleiter-Laser mit einer jeweiligen Ausgangsleistung grösser als 200 mW, in Mengen grösser als 100;
- b)
- Halbleiter-Laser-Arrays mit einer Ausgangsleistung grösser als 20 W.
Anmerkungen: - 1.
- Halbleiter-Laser werden gewöhnlich als «Laser»-Dioden bezeichnet.
- 2.
- Diese Nummer erfasst nicht Laser, erfasst in den Unternummern 0B001g5, 0B001h6 und 6A005b.
- 3.
- Diese Nummer erfasst nicht Laser-Dioden mit einer Wellenlänge im Bereich 1200 nm–2000 nm.
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6A005b
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II.A6.006
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Abstimmbare Halbleiter-Laser und abstimmbare Halbleiter-Laser-Arrays mit einer Wellenlänge grösser/gleich 9 μm und kleiner/gleich 17 μm sowie Stacks aus Halbleiter-Laser, die wenigstens ein abstimmbares Halbleiter-Laser-Array mit einer solchen Wellenlänge enthalten. Anmerkungen: - 1.
- Halbleiter-Laser werden gewöhnlich als Laser-Dioden bezeichnet.
- 2.
- Diese Nummer erfasst nicht Halbleiter-Laser, erfasst in den Unternummern 0B001h6 und 6A005b.
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6A005b
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II.A6.007
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«Abstimmbare» Festkörper-Laser und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt: - a)
- Titan-Saphir-Laser;
- b)
- Alexandrit-Laser.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Titan-Saphir- und Alexandrit-Laser, erfasst in den Unternummern 0B001g5, 0B001h6 und 6A005c1. |
6A005c1
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II.A6.008
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Neodym-dotierte (andere als Glas-)Laser mit einer Ausgangswellenlänge grösser als 1000 nm und kleiner/gleich 1100 nm und einer Ausgangsenergie je Puls grösser als 10 J.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Neodym-dotierte (andere als Glas-) Laser, erfasst in Unternummer 6A005c2b.
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6A005c2
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II.A6.009
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Akustooptische Bestandteile wie folgt: - a)
- Aufnahmeröhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Bildwiederholungsfrequenz grösser/gleich 1 kHz erlauben;
- b)
- die Bildwiederholungsfrequenz bestimmendes Zubehör;
- c)
- Pockels-Zellen.
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6A203b4c
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II.A6.010
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Strahlungsfeste Kameras oder Linsen hierfür, soweit nicht in Unternummer 6A203c erfasst, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen grösser als 50 × 103 Gy (Silizium) (5 × 106 Rad (Silizium)) ohne betriebsbedingten Qualitätsverlust.
Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.
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6A203c
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II.A6.011
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Abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften: - 1.
- einer Betriebswellenlänge grösser/gleich 300 nm und kleiner/gleich 800 nm;
- 2.
- einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 10 W und kleiner/gleich 30 W;
- 3.
- einer Pulsfrequenz grösser als 1 kHz; und
- 4.
- einer Pulsdauer kleiner als 100 ns.
Anmerkungen: - 1.
- Diese Nummer erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren.
- 2.
- Diese Nummer erfasst nicht abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren, erfasst in den Unternummern 6A205c und 0B001g5 sowie in Nummer 6A005.
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6A205c
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II.A6.012
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Gepulste CO2-Laser mit allen folgenden Eigenschaften: - 1.
- einer Betriebswellenlänge grösser/gleich 9000 nm und kleiner/gleich 11 000 nm;
- 2.
- einer Pulsfrequenz grösser als 250 Hz;
- 3.
- einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 100 W und kleiner/gleich 500 W; und
- 4.
- einer Pulsdauer kleiner als 200 ns.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht gepulste CO2-Laserverstärker und -Oszillatoren, erfasst in den Unternummern 6A205d, 0B001h6 und 6A005d. |
6A205d
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II.A6.013
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Kupferdampf-Laser mit allen folgenden Eigenschaften: - 1.
- einer Betriebswellenlänge grösser/gleich 500 nm und kleiner/gleich 600 nm; und
- 2.
- einer mittleren Ausgangsleistung grösser/gleich 15 W.
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6A005b
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II.A6.014
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Gepulste CO-Laser mit allen folgenden Eigenschaften: - 1.
- einer Betriebswellenlänge grösser/gleich 5000 nm und kleiner/gleich 6000 nm;
- 2.
- einer Pulsfrequenz grösser als 250 Hz;
- 3.
- mittlere Ausgangsleistung grösser als 100 W; und
- 4.
- einer Pulsdauer kleiner als 200 ns.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht industrielle Hochleistungs-CO-Laser (typischerweise 1–5 kW) für Anwendungen wie Schneiden und Schweissen, da es sich bei solchen Lasern um Dauerstrich-Laser oder um Laser handelt, deren Pulsdauer grösser ist als 200 ns. |
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A7. Luftfahrtelektronik und Navigation
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II.A7.001
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Trägheitsnavigationssysteme und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt: - I.
- Trägheitsnavigationssysteme, die für den Einsatz in zivilen Luftfahrzeugen von einer Zivilluftfahrtbehörde in einem Mitgliedstaat des Wassenaar-Arrangements zugelassen sind, und besonders konstruierte Bestandteile wie folgt:
- a)
- Trägheitsnavigationssysteme (INS) (kardanisch oder strapdown) und Trägheitsgeräte, konstruiert für Lageregelung, Lenkung oder Steuerung von Luftfahrzeugen, (Über- oder Unterwasser-) Schiffen, Land- oder Raumfahrzeugen, mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- 1.
- Navigationsfehler (trägheitsfrei) kleiner (besser)/gleich 0,8 nautische Meilen/h Circular Error Probable (CEP) nach normaler Ausrichtung, oder
- 2.
- spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 10 g;
- b)
- hybride Trägheitsnavigationssysteme mit einem integrierten weltweiten Satelliten-Navigationssystem (GNSS) oder Datenbankgestützten Navigationssystem (DBRN) zur Lageregelung, Lenkung oder Steuerung, nach normaler Ausrichtung, mit einer Positionsgenauigkeit des INS, nach Ausfall des GNSS oder des DBRN von bis zu vier Minuten Dauer, von kleiner (besser) als 10 m CEP;
- c)
- Trägheitsgeräte für Azimut, Kurs oder Nordweisung mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- 1.
- konstruiert für eine Azimut-, Kurs- oder Nordweisungsgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 6 Bogenminuten (rms) bei 45 Grad geografischer Breite, oder
- 2.
- konstruiert für Nicht-Betriebs-Schockwerte (Non-Operating Shock Level) von grösser/ gleich 900 g über eine Zeitdauer von grösser/gleich 1 ms.
Anmerkung: Die in den Buchstaben a und b genannten Parameter müssen unter einer der folgenden Umgebungsbedingungen eingehalten werden: - 1.
- zufallsverteilte Vibration (Input Random Vibration) mit einer Gesamtstärke von 7,7 g rms in der ersten halben Stunde und einer Gesamttestzeit von 1,5 Stunden in allen drei Achsen mit folgenden Schwingungseigenschaften:
- a)
- konstante spektrale Leistungsdichte (Power Spectral Density, PSD) von 0,04 g2/Hz im Frequenzbereich 15 Hz bis 1000 Hz, und
- b)
- spektrale Leistungsdichte von 0,04 g2/Hz bei 1000 Hz auf 0,01 g2/Hz bei 2000 Hz abfallend;
- 2.
- Roll- und Gierrate grösser/gleich +2,62 rad/s (150°/s); oder
- 3.
- Nationale Prüfbedingungen äquivalent den in den Ziffern 1 und 2 beschriebenen Bedingungen.
Technische Anmerkungen: - 1.
- Buchstabe b bezieht sich auf Systeme, in denen ein INS und andere unabhängige Hilfsnavigationseinrichtungen in eine Einheit integriert sind, um eine Leistungssteigerung zu erreichen.
- 2.
- CEP bezeichnet innerhalb einer kreisförmigen Normalverteilung den Radius des Kreises, der 50 % der einzelnen durchgeführten Messungen enthält, oder den Radius des Kreises, in dem eine 50 %-Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins besteht.
- II.
- Theodolitensysteme mit eingebauten Trägheitsgeräten, die besonders konstruiert sind für zivile Überwachungszwecke und konstruiert für eine Azimut-, Kurs- oder Nordweisungsgenauigkeit kleiner/gleich 6 Bogenminuten (rms) bei 45 Grad geografischer Breite, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
- III
- Trägheitsgeräte oder sonstige Geräte, die in Nummer 7A001 oder 7A101 erfasste Beschleunigungsmesser enthalten, sofern diese Beschleunigungsmesser für Arbeiten an Bohrlöchern bestimmt und als MWD-(Measurement While Drilling-)Sensoren zur Messung während des Bohrvorgangs besonders konstruiert sind.
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7A003
7A103
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A9. Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
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II.A9.001
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Sprengbolzen.
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