Art. 1 Berufsbild
Elektronikerinnen und Elektroniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind qualifizierte Fachpersonen für elektronische Schaltungen mit entsprechenden Softwarelösungen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie).
- b.
- Sie projektieren und realisieren innovative Hightech- und Alltagsprodukte für interne und externe Auftraggeberinnen und Auftraggeber.
- c.
- Sie konzipieren und planen Schaltungen, erstellen Programme, bauen Prototypen, führen Mess- und Prüfarbeiten durch und begleiten die Produktion, Montage sowie Inbetriebnahme; dabei arbeiten sie eng mit anderen Fachpersonen zusammen.
- d.
- Sie beachten festgelegte Konzepte und Abläufe der Unternehmung, aber auch geltende Richtlinien und Normen; sie halten die Entwicklungsschritte nachvollziehbar fest und erstellen technische Dokumentationen.
- e.
- Sie verfügen über fundiertes Fachwissen in den Bereichen der Schaltungsentwicklung, Mikrocontrollertechnik, Programmierung, Mess- und Prüftechnik sowie der Herstellung von Elektronikprodukten.
- f.
- Sie zeichnen sich aus durch die Fähigkeit des vernetzten Denkens und einen starken Durchhaltewillen; ihr ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein, aber auch ihre Neugierde, Kreativität und Fähigkeit zur Abstraktion gehören dazu.