Art. 1 Berufsbild
Produktionsmechanikerinnen und -mechaniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie wirken als Fachpersonen mit in der Produktion und dem Unterhalt von Bauteilen, Baugruppen, Maschinen, Anlagen, Produktionsmitteln und Werkzeugen für interne und externe Auftraggeberinnen und Auftraggeber in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie).
- b.
- Ihre speziellen Kompetenzen liegen in der präzisen Fertigung von Bauteilen mit konventionellen Maschinen oder Maschinen mit rechnergestützter numerischer Steuerung (Computerized-Numeric-Control-Maschinen, CNC-Maschinen) sowie der Montage und Instandhaltung nach Angaben auf der technischen Zeichnung.
- c.
- Sie bearbeiten Aufträge fachgerecht und beachten die geltenden Vorschriften und Normen.
- d.
- Sie verfügen über ein grundlegendes technisches Verständnis, Interesse an neuen Technologien und innovativen Lösungen sowie Qualitätsbewusstsein und bilden sich laufend weiter.
- e.
- Sie übernehmen Verantwortung für die von ihnen eingesetzten Maschinen und Anlagen sowie für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
- f.
- Sie zeichnen sich durch ihr fachtechnisches, wirtschaftliches und zugleich ökologisches Denken und Handeln aus.