Die Kantone Basel-Stadt, Glarus, Aargau, Graubünden, Wallis, Schaffhausen, Schwyz, Luzern, Uri, St. Gallen, Bern, Thurgau, Zürich, Genf, Basel‑Landschaft, Zug, Neuenburg, Appenzell Ausserrhoden, Jura und Tessin,
handelnd durch ihre Justiz- und Polizeidirektorinnen und ‑direktoren,
und der Bund,
handelnd durch die Vorsteherin bzw. den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD),
mit dem Ziel, die Digitalisierung der Strafjustiz in der Schweiz voranzutreiben, indem den Beteiligten und den Partnern der Strafjustizkette Services erbracht werden, deren Wirkung sich primär an den Übergängen zwischen den Behörden entfaltet, aber auch Wirkungsbereiche innerhalb der Behörden und mit externen Partnern betreffen können,
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- unterstützen und führen die kooperative Umsetzung der digitalen Transformation in der Strafjustiz mittels eines medienbruchfreien und durchgängigen Daten- und Dokumentenflusses;
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- stellen Standards zum Daten- und Dokumentenaustausch zwischen den Informatiksystemen der Behörden zur Verfügung;
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- fördern Innovationen, den Wissenstransfer und die Koordination von Vorhaben;
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- unterstützen die Bildung und Weiterführung von Allianzen zwischen dem Bund, den Kantonen und weiteren Beteiligten zur gemeinsamen Schaffung und Nutzung von Services;
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- ermöglichen auf diese Weise den Behörden einen ressourcenschonenden Einsatz ihrer Mittel;
mit der Absicht, dabei den Datenschutz und die Informationssicherheit sicherzustellen,
schliessen gestützt auf Artikel 48 der Bundesverfassung1 folgende Vereinbarung.