1 Die Kantone ergreifen ingenieurbiologische und technische Massnahmen, um das Risiko durch Hochwasserereignisse zu reduzieren und zu begrenzen. Dazu gehören Schutzbauten und -anlagen, die Hochwassergefahren zurückhalten, umleiten oder durchleiten. Schutzbauten und -anlagen werden so instand gestellt, ersetzt oder neu erstellt, dass deren Lebensdauer und Funktionsfähigkeit optimiert ist.
2 Sie gestalten neue Schutzbauten und -anlagen robust. Bestehende Schutzbauten und -anlagen überprüfen sie auf ihre Überlastbarkeit und Systemsicherheit und passen sie bei Bedarf an.
3 Sie verwenden so weit als möglich natürliche und für das jeweilige Gewässer typische Baustoffe.
4 Sie bezeichnen entschädigungsberechtigte Entlastungsräume, in welche Hochwasser durch Schutzmassnahmen so ein- und durchgeleitet werden, dass diese Räume häufiger oder intensiver belastet werden, um damit andere Gebiete zu schützen.