Um die beiden Vertragsparteien dabei zu unterstützen, genaue und kohärente Datensätze zu pflegen, und um Instrumente für das Abgleichverfahren zur Beseitigung von Unstimmigkeiten bereitzustellen, werden von beiden Vertragsparteien vier (4) Arten von Datenprotokollen geführt:
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- Transaktionsprotokolle;
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- Abgleichprotokolle;
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- Meldungsarchiv;
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- Protokoll der internen Prüfung.
Alle Daten in diesen Protokollen werden für die Zwecke der Fehlerbehebung mindestens drei (3) Monate lang aufbewahrt; ihre weitere Speicherung richtet sich nach dem jeweils für die Vertragsparteien in Bezug auf Audits geltenden Recht. Protokolldateien, die älter als drei (3) Monate sind, können in einem unabhängigen IT-System an einem sicheren Ort archiviert werden, sofern sie innerhalb einer angemessenen Frist abgerufen werden können oder darauf zugegriffen werden kann.
Transaktionsprotokolle
Sowohl das EUTL- als auch das SSTL-Teilsystem umfassen Transaktionsprotokollimplementierungen.
Konkret werden in den Transaktionsprotokollen Aufzeichnungen über jede vorgeschlagene Transaktion geführt, die an das andere EHS gesendet wird. Jede Aufzeichnung enthält alle Felder des Transaktionsinhalts und das anschliessende Ergebnis der Transaktion (die Antwort des Empfänger-EHS). In den Transaktionsprotokollen werden auch Aufzeichnungen über die eingehenden Transaktionen sowie über die an das Herkunfts-EHS gesendete Antwort geführt.
Abgleichprotokolle
Das Abgleichprotokoll enthält eine Aufzeichnung jeder zwischen den beiden Vertragsparteien ausgetauschten Abgleichmeldung, einschliesslich der Abgleich-Kennung, des Zeitstempels und des Ergebnisses des Abgleichs: Abgleichstatus «Pass» (keine Abweichungen) oder «Discrepancies» (Abweichungen). In der dauerhaften Registerverknüpfung sind Abgleichmeldungen integraler Bestandteil der ausgetauschten Meldungen und werden daher wie im Abschnitt «Meldungsarchiv» beschrieben gespeichert.
Beide Vertragsparteien protokollieren jede Anfrage und ihre Antwort im Abgleichprotokoll. Obwohl die Informationen im Abgleichprotokoll nicht direkt im Rahmen des Abgleichs selbst ausgetauscht werden, kann der Zugang zu diesen Informationen erforderlich sein, um Unstimmigkeiten zu beseitigen.
Meldungsarchiv
Beide Parteien sind verpflichtet, eine Kopie der ausgetauschten Daten (die XML-Dateien), die gesendet und empfangen wurden, zu archivieren und anzugeben, ob das Format dieser Daten oder XML-Meldungen korrekt war.
Das Archiv dient vor allem für Audits, um einen Nachweis darüber zu erhalten, was an die andere Vertragspartei gesendet und von ihr empfangen wurde. Daher müssen zusammen mit den Dateien auch die entsprechenden Zertifikate archiviert werden.
Diese Dateien liefern ausserdem zusätzliche Informationen für die Fehlerbehebung.
Protokoll der internen Prüfung
Diese Protokolle werden von jeder Vertragspartei selbst festgelegt und verwendet.