Art. 1 Berufsbild
Systemgastronomiepraktikerinnen und Systemgastronomiepraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie führen ihre Arbeit nach Vorgaben und unter Einhaltung der bestehenden Standards in Unternehmen aus, die mehrere Restaurants nach einem für den Betrieb typischen und standardisiertem Gastronomiekonzept betreiben.
- b.
- Sie bereiten Speisen und Getränke zu und präsentieren diese unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Nachhaltigkeit.
- c.
- Sie verstehen sich als Gastgeberinnen oder Gastgeber, handeln gäste- und kundenorientiert und sind in der Lage, Rückmeldungen von Gästen in einer zweiten Landessprache oder in Englisch entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
- d.
- Sie arbeiten in Teams und mit verschiedenen Personen innerhalb und ausserhalb des Betriebs zusammen.
- e.
- Sie wenden die Grundsätze von Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz an.