Art. 1 Berufsbild
Systemgastronomiefachfrauen und Systemgastronomiefachmänner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind in Unternehmen, die mehrere Restaurants nach einem für den Betrieb typischen und standardisierten Gastronomiekonzept betreiben, für die Umsetzung von Betriebs- und Markenkonzepten zuständig.
- b.
- Sie planen und erteilen Aufgaben in der Betriebsorganisation sowie im Marketing und kontrollieren deren Ausführung.
- c.
- Sie bereiten Speisen und Getränke zu und präsentieren diese unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Nachhaltigkeit.
- d.
- Sie verstehen sich als Gastgeberinnen oder Gastgeber, handeln gäste- und kundenorientiert und sind in der Lage, in einer zweiten Landessprache oder in Englisch zu kommunizieren.
- e.
- Sie arbeiten in Teams und mit verschiedenen Personen innerhalb und ausserhalb des Betriebs zusammen.
- f.
- Sie wenden die Grundsätze von Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz an.