Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Zweirad-Assistentinnen und -Assistenten mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie setzen unter Aufsicht teilmontierte Zweiradfahrzeuge zu funktionsfähigen Zweirädern zusammen, reinigen diese und bereiten sie für die Inbetriebnahme vor.
- b.
- Sie führen einfache Wartungsarbeiten an der mechanischen und elektrischen Anlage von Zweiradfahrzeugen aus; sie demontieren und ersetzen Fahrwerksteile wie Reifen und Bremsen sowie einfache Bauteile und Komponenten, wenn die Verschleissgrenze erreicht ist; sie führen einfache mechanische Arbeiten an Bauteilen aus und rüsten einfache Komponenten und Anlagen von Zweiradfahrzeugen um oder auf.
- c.
- Sie bereiten Zweiradfahrzeuge für die Über- oder Rückgabe an Kundinnen und Kunden vor und leiten Information zwischen Kundschaft und betriebsinternen Personen weiter; zusätzlich ordnen und lagern sie Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung; sie reinigen Werkzeuge und Betriebseinrichtungen und halten diese instand.
- d.
- Sie führen ihre Arbeiten rationell, zuverlässig, gewissenhaft und teilweise selbstständig durch und können mit den berufsspezifischen physischen Belastungen umgehen; sie sind umgänglich und pflegen einen korrekten und wertschätzenden Umgang mit anderen; sie unterstützen betriebliche Abläufe, beachten Anordnungen und sind imstande, auch technische Anleitungen in englischer Sprache zu konsultieren; bei allen ihren Arbeiten beachten sie Vorgaben und Vorschriften und befolgen dabei die Massnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz.
2 Innerhalb des Berufs der Zweirad-Assistentin oder des Zweirad-Assistenten EBA gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Fahrrad;
- b.
- Motorrad.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.