Art. 1 Berufsbild
Fahrradmechanikerinnen und -mechaniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie überprüfen Fahrräder mit und ohne Elektromotor gemäss den Herstellerangaben, halten sie instand und bereiten sie für den sicheren Gebrauch im Strassenverkehr vor.
- b.
- Sie ersetzen Fahrrad-Bauteile und Teilsysteme, wenn die Verschleissgrenze erreicht ist oder die Kundschaft eine Umrüstung wünscht; zudem führen sie mechanische Arbeiten an Bauteilen von Fahrrädern durch und montieren auf Wunsch Zubehörteile am Fahrrad.
- c.
- Sie beraten die Kundschaft zur Durchführbarkeit von anforderungsreichen Arbeiten sowie zur Ausstattung und zum Gebrauch von Fahrrädern, Zubehör und Ausrüstung; sie führen Verkaufsgespräche und klären Fragen mit Lieferanten des Betriebs.
- d.
- Sie erledigen Kundendienstaufgaben und beraten und instruieren Personen mit Hilfe von technischen Informationen zum Gebrauch und zur Bedienung von Fahrrädern, Zubehör und Ausrüstung; zusätzlich bewirtschaften sie das Lager und halten Werkzeuge und Betriebseinrichtungen instand.
- e.
- Sie steuern ihre vernetzten Arbeitsabläufe kundenorientiert und selbstständig, führen ihre Arbeiten an den mechanischen, elektrischen und elektronischen Anlagen genau, systematisch und lösungsorientiert durch; sie sind belastbar und umgänglich und pflegen einen korrekten und wertschätzenden Umgang mit anderen; sie setzen Methoden, Einrichtungen und Hilfsmittel wirkungsvoll ein und sind imstande, auch technische Anleitungen in englischer Sprache zu konsultieren; bei allen ihren Arbeiten beachten sie Vorgaben und Vorschriften und befolgen die Massnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz.