Art. 1 Berufsbild
Maurerinnen und Maurer mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in Bauunternehmen unterschiedlicher Grössen und führen einfache Bauarbeiten durch.
- b.
- Sie arbeiten für öffentliche Institutionen, Privatpersonen oder Unternehmen; im Hochbau arbeiten sie bei der Erstellung von Gebäuden wie Wohnhäuser, Einkaufszentren, Schulanlagen und Industriebauten mit; im Tiefbau arbeiten sie am Verkehrsnetz, an Kanalisationssystemen sowie an Brücken mit.
- c.
- Sie richten vorgesehene Baustellenbereiche gemäss den Regeln der Baukunde unter Anleitung ein und sichern diese; dabei halten sie sich an die Schutzmassnahmen zur Arbeitssicherheit zum Gesundheits- und zum Umweltschutz.
- d.
- Sie erstellen unter Anleitung einfache Betonbauteile mit den dazu notwendigen Schalungen und Bewehrungen; einzelne Bauteile verputzen sie, dichten sie ab und dämmen sie unter Anleitung; einfache Bauteile bauen sie zurück, sichern, unterfangen und verstärken diese unter Anleitung.
- e.
- Sie lagern und sortieren Inventar und Baustoffe gemäss den Lagervorschriften, reinigen sowie unterhalten diese und stellen das Inventar termingerecht bereit.
- f.
- Sie arbeiten mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen im Baubereich zusammen und kommunizieren mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen auf der Baustelle.
- g.
- Sie setzen in ihrer täglichen Arbeit geeignete Arbeitstechniken ein und entwickeln ihre fachlichen Kompetenzen weiter.