Art. 1 Berufsbild
Maurerinnen und Maurer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in vielfältiger Weise in Bauunternehmen und führen diverse Bauarbeiten durch.
- b.
- Sie arbeiten für öffentliche Institutionen, Privatpersonen oder Unternehmen; im Hochbau arbeiten sie bei der Erstellung von Gebäuden wie Wohnhäuser, Einkaufszentren, Schulanlagen und Industriebauten mit; im Tiefbau arbeiten sie am Verkehrsnetz, an Kanalisationssystemen sowie an Brücken mit.
- c.
- Sie richten vorgesehene Baustellenbereiche gemäss den Regeln der Baukunde ein und sichern diese; dabei halten sie sich an die Ausführungsgrundlagen, Schutzmassnahmen zur Arbeitssicherheit zum Gesundheits- und zum Umweltschutz.
- d.
- Sie erstellen Skizzen und Zeichnungen von Bauteilen empfängergerecht.
- e.
- Sie erstellen Mauerwerke sowie Betonteile, führen Vermessungs- und Absteckungsarbeiten durch und unterhalten das Betriebsinventar; sie versetzen vorgefertigte Bauteile, verputzen sie, dämmen und dichten diese ab.
- f.
- Sie lagern und prüfen Inventar und Baustoffe gemäss den Lagervorschriften und stellen dieses bereit.
- g.
- Sie erteilen in ihren Baubereichen einfache Arbeiten an Mitarbeitende; sie überwachen die Arbeiten und erstellen Rapporte für die ausgeführten Bauarbeiten.
- h.
- Sie arbeiten mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen im Baubereich zusammen, kommunizieren mit Lieferantinnen und Lieferanten sowie Dritthandwerkerinnen und Dritthandwerkern adressatengerecht und besprechen verschiedene Aufträge und Entscheide mit ihren Vorgesetzten.
- i.
- Sie setzen in ihrer täglichen Arbeit geeignete Arbeitstechniken ein und entwickeln ihre fachlichen Kompetenzen weiter; sie informieren sich über Neuerungen und setzen Veränderungen um.