Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Geomatikerinnen und Geomatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie beschaffen und verarbeiten Informationen mit einem räumlichen Bezug (Geoinformation) und stellen diese dar.
- b.
- Sie erfassen die Beschaffenheit von natürlichen Objekten wie Wäldern und Gewässern sowie die Nutzung von baulichen Objekten wie Gebäuden und Strassen.
- c.
- Sie messen die Ausdehnung und Position von Objekten.
- d.
- Sie erstellen statische und interaktive Pläne, Karten und dreidimensionale Modelle.
- e.
- Sie publizieren raumbezogenen Daten (Geodaten) in digitalen Dokumenten und Weblösungen, oder analog auf Strassenkarten, Bau- und Leitungsplänen.
- f.
- Sie bestimmen und markieren Grenzen.
2 Innerhalb des Berufs der Geomatikerin und des Geomatikers EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Geoinformation;
- b.
- Vermessung.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.