747.201.71
vom 10. April 2024 (Stand am 2. Februar 2026)
1 Diese Ausführungsbestimmungen werden in der AS und in der SR nur durch Verweis veröffentlicht. Sie können abgerufen werden unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2024/174 > Allgemeine Informationen > Umfang der Veröffentlichung > Veröffentlichung eines Textteils durch Verweis. Die Berichtigung vom 2. Febr. 2026 betrifft nur den französischen Text (AS 2026 49).
Inkrafttreten: 15. Mai 2024