Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Printmedienpraktikerinnen und Printmedienpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in den Printbereichen Bogen-, Rollen-, Digital- und Siebdruck, in der Druckweiterverarbeitung und Packmittelproduktion oder in der Werbetechnik.
- b.
- Sie bedrucken verschiedene Materialien, führen Weiterverarbeitungsaufträge aus, produzieren Packmittel und Packungen oder stellen werbetechnische Produkte her.
- c.
- Sie sind auf bestimmte Produktionsverfahren spezialisiert und werden entlang der gesamten Produktionskette eingesetzt.
- d.
- Sie sind verantwortlich für spezifische Vor- und Nachbereitungsarbeiten, Lagerung und Transport der Materialien und Produkte.
- e.
- Sie übernehmen Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten der betrieblichen Infrastruktur.
2 Innerhalb des Berufs der Printmedienpraktikerin und des Printmedienpraktikers EBA gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Print;
- b.
- Weiterverarbeiten und Packmittelproduktion;
- c.
- Werbetechnik.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.