Art. 1 Berufsbild
Praktikerinnen Reinigungstechnik und Praktiker Reinigungstechnik mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie nehmen von ihren Vorgesetzten Aufträge für Reinigungsdienstleistungen entgegen und befolgen deren Anweisungen.
- b.
- Sie stellen vor dem Einsatz Maschinen, Geräte und Hilfsmittel sowie Reinigungsmaterial und -mittel bereit; dabei orientieren sie sich an Listen und Planungsunterlagen.
- c.
- Sie wenden vor Ort Reinigungsmethoden und Reinigungstechniken auftragsgemäss an und verwenden dazu die vorgegebenen Maschinen, Geräte, Hilfsmittel sowie Reinigungsmaterialien und -mittel; bei Bedarf benutzen sie Gerüste und Hebevorrichtungen und unterstützen die Installation von speziellen Plattformen; sie helfen mit, die Umgebung des Reinigungsorts sowie den Arbeitsplatz abzusichern.
- d.
- Sie helfen mit, Abfälle anforderungs- und umweltgerecht zu entsorgen und verwertbare Wertstoffe dem Recycling zuzuführen; bei ihrer Auftragserfüllung halten sie Vorgaben zu Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Sicherheit ein und setzen diese um; nach der Auftragserfüllung übergeben sie die Objekte ihren Vorgesetzten für die Qualitätskontrolle und die Übergabe an den Auftraggeber.