Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Metallbauerinnen und Metallbauer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachpersonen für die Herstellung, Montage und Wartung von Metallbaukonstruktionen und Metallbauobjekten.
- b.
- Durch eine genaue Planung stellen sie sicher, dass ihre Produkte kunden- und termingerecht fertiggestellt werden.
- c.
- Sie setzen funktionale und ästhetische Ansprüche unter Berücksichtigung relevanter Normen und Richtlinien um.
- d.
- Sie verfügen über ein fundiertes Fachwissen zu verschiedensten Materialien und deren Eigenschaften wie auch über ein ausgeprägtes handwerkliches Geschick.
- e.
- Sie zeichnen sich durch technisches Verständnis, strategisches Vorgehen und räumliches Vorstellungsvermögen aus.
- f.
- Sie berücksichtigen in allen Arbeitsprozessen die Vorgaben der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.
2 Innerhalb des Berufs der Metallbauerin und des Metallbauers EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Metallbau;
- b.
- Stahlbau;
- c.
- Schmiedearbeiten.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.