Art. 1 Berufsbild
Logistikerinnen und Logistiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie nehmen Logistikaufträge entgegen, richten den Arbeitsplatz für ihre Aufgaben ein, prüfen Arbeitsmittel und stellen sie bereit.
- b.
- Sie gestalten und optimieren ihre Arbeitseinsätze, indem sie Anliegen von Kundinnen und Kunden entgegennehmen, bearbeiten oder weiterleiten, indem sie ihre Arbeit bezüglich Qualität und Effizienz optimieren und indem sie Rohstoffe ressourcenschonend verwenden und Abfälle und Emissionen vermeiden.
- c.
- Sie nehmen Güter entgegen und bewirtschaften sie; sie laden die angenommenen Güter ab, kontrollieren sie, schlagen sie um und lagern sie ein; sie schlagen Gefahrengut um und bereiten es auf die Einlagerung oder den Transport vor.
- d.
- Sie kommissionieren Güter und stellen sie bereit, verladen sie und sichern sie für den Transport; sie übergeben oder liefern die Güter an interne Stellen oder an die Kundin und den Kunden.