Art. 1 Berufe, Fachrichtungen und Berufsbild
1 Das Berufsfeld Logistik umfasst die folgenden Berufe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ):
- a.
- Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ;
- b.
- Fachfrau Bahntransport EFZ / Fachmann Bahntransport EFZ.
2 Innerhalb des Berufs der Logistikerin und des Logistikers EFZ gibt es die folgenden Fachrichtungen:
- a.
- Distribution;
- b.
- Lager.
3 Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.
4 Die Berufsleute mit EFZ im Berufsfeld «Logistik» beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Logistikerinnen und Logistiker EFZ nehmen Logistikaufträge entgegen, gestalten und optimieren diese, indem sie die Anliegen von Kundinnen und Kunden entgegennehmen, bearbeiten oder weiterleiten, indem sie ihre Arbeit bezüglich Qualität und Effizienz optimieren und indem sie Rohstoffe ressourcenschonend verwenden und Abfälle und Emissionen vermeiden; sie nehmen Güter entgegen und bewirtschaften diese; sie laden die entgegengenommenen Güter ab, führen die Kontrolle durch, schlagen die Güter um und lagern diese ein; sie erkennen Gefahrengut, das sie umschlagen und transportieren.
- b.
- Logistikerinnen und Logistiker EFZ erheben den Güterbestand, legen den Güterbedarf fest, stellen die kommissionierten Güter bereit, disponieren diese für den Transport, indem sie die Touren planen, verladen die Güter und nehmen die Transportsicherung vor; sie übergeben oder liefern die Güter an Kundengruppen, nehmen beschädigte oder zurückgewiesene Güter entgegen und bearbeiten die Retouren.
- c.
- Fachfrauen Bahntransport und Fachmänner Bahntransport EFZ organisieren die Aufträge und führen sie qualitätsbewusst aus; sie überwachen die Auftragsausführung unter Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten so die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; sie gestalten ihren Arbeitseinsatz effizient und nachhaltig, indem sie Kundenanliegen gezielt bearbeiten und stets die ganze Prozesskette und den ressourcenschonenden Einsatz der Arbeitsmittel im Auge behalten; sie führen das Triebfahrzeug (Lokomotive) selbstständig in Bahnhöfen, auf Anschlussgleisen oder in Terminals und stellen so die Rangierbewegungen zur Formierung eines Zuges sicher; sie erkennen abweichende Ereignisse und optimieren laufend ihren Arbeitseinsatz; sie bereiten die Fahrzeuge fachgerecht vor, formieren sie zu Zügen unter strikter Einhaltung der Vorschriften und machen sie zur Abfahrt bereit.