Art. 1 Berufsbild
1 Ofenbauerinnen und Ofenbauer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachpersonen für den Bau und die Inbetriebnahme von Wohnraumfeuerungen aller Art, vom antiken Kachelofen bis zum modernen Cheminée; je nach Auftrag führen sie auch Anschlussarbeiten aus, wie etwa das Verlegen von Keramikplatten.
- b.
- Sie wirken in allen Projektphasen mit, von der Planung und Organisation der Arbeiten bis zur Inbetriebnahme, und stellen sicher, dass ihre Produkte termin- und kundengerecht sowie entsprechend den technischen und gesetzlichen Vorgaben fertiggestellt werden.
- c.
- Sie arbeiten mit verschiedensten Materialien wie Mörtel, Stein, Keramik oder Stahl; mit ihrem kreativen Geschick sowie einer exakten Arbeitsweise bauen sie formschöne, plangenaue sowie funktional hochstehende Wohnraumfeuerungen.
- d.
- Sie verfügen über das nötige technische Verständnis im Bereich der Wärme- und Feuerungstechnik.
- e.
- Sie arbeiten selbstständig wie auch im Team und sind darum bemüht, ihre Anliegen direkt und auf konstruktive Art und Weise einzubringen.
- f.
- Gegenüber den Kundinnen und Kunden kommunizieren sie freundlich und verständlich; sie instruieren diese in Bezug auf die fachgerechte und nachhaltige Nutzung von Wohnraumfeuerungen und informieren über das Potenzial von Holz als erneuerbarem Brennstoff.