Art. 1 Berufsbild
Interaktivmediendesignerinnen und Interaktivmediendesigner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) (Interactive Media Designer EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie sind Fachpersonen der visuellen Kommunikation und führen selbstständig Projekte für interaktive digitale Kommunikationsmittel.
- b.
- Sie betreuen alle Arbeitsschritte von der Projektplanung und -organisation über die Realisierung bis zum Projektabschluss beziehungsweise der Veröffentlichung interaktiver digitaler Kommunikationsmittel.
- c.
- Sie klären die Kundenbedürfnisse und analysieren den Kundenauftrag in Bezug zu den Zielgruppen.
- d.
- Sie erstellen Kommunikations- und Designkonzepte ausgehend von der Vorkonzeption, von Ideenskizzen und von Detailrecherchen.
- e.
- Sie entwickeln und integrieren konzeptgemäss Inhalte wie Bilder, Texte, Infografiken und audiovisuelle Produktionen.
- f.
- Sie erstellen die Funktionen sowie Interaktionen.
- g.
- Sie testen die interaktiven digitalen Kommunikationsmittel und publizieren sie auf digitalen Kommunikationssystemen.
- h.
- Sie sind während des gesamten Arbeitsprozesses für Absprachen und Präsentationen in Kontakt mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber und koordinieren die Zusammenarbeit mit Spezialistinnen oder Spezialisten aus anderen Berufszweigen; dabei kommunizieren sie mündlich und schriftlich in der Landessprache oder bei Bedarf auf Englisch und verwenden die richtige Fachsprache.
- i.
- Sie berücksichtigen in allen Arbeitsschritten die Vorschriften der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.