Art. 1 Berufsbild
Pferdewartinnen und Pferdewarte mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie kümmern sich um das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Pferde, füttern und pflegen sie nach den Vorgaben ihrer Vorgesetzten und bauen ein Vertrauensverhältnis zu ihnen auf.
- b.
- Sie bewegen brave Pferde in der Halle oder im Gelände an der Hand oder unter Aufsicht unter dem Sattel; sie achten dabei auf das Verhalten der Pferde und gehen darauf ein.
- c.
- Sie helfen mit bei der Pflege der Unterkunft, der Umgebung und des Materials der Pferde; in ihrer täglichen Arbeit halten sie die Vorschriften zum Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit ein.
- d.
- Sie unterstützen die Mitarbeitenden und die Kundinnen und Kunden des Betriebs und pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen.