Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Pferdefachfrauen und Pferdefachmänner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie halten und pflegen Pferde tiergerecht, sind für das Wohlergehen der Pferde zuständig und halten deren Umgebung in Stand; in ihrer täglichen Arbeit halten sie die Vorschriften zum Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit ein.
- b.
- Sie bereiten Pferde für die Arbeit im Betrieb, im Gelände oder für deren Einsatz an Turnieren zweckmässig vor und führen die entsprechenden Nacharbeiten durch.
- c.
- Sie arbeiten mit Pferden für den Einsatz im Freizeit- oder im Sportbereich entweder am Boden, im Sattel oder beim Fahren und erbringen Dienstleistungen für die Kundschaft der Pferdebranche.
- d.
- Sie zeichnen sich durch ein klares Auftreten, Einfühlung und Durchsetzungsvermögen dem Tier gegenüber aus.
- e.
- Sie unterrichten Drittpersonen am oder auf dem Pferd und organisieren Kunden- und Mitarbeiteranlässe; dabei legen sie Wert auf einen freundlichen Umgang mit der Kundschaft.
2 Innerhalb des Berufs der Pferdefachfrau und des Pferdefachmanns EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Betreuung und Dienstleistung;
- b.
- Klassisches Reiten;
- c.
- Westernreiten;
- d.
- Gangpferdereiten;
- e.
- Gespannfahren;
- f.
- Pferderennsport.
3 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.