Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Bearbeitung der Personendaten folgender Personalkategorien:
- a.
 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ETH-Bereich nach Artikel 1 Absatz 1 der Personalverordnung ETH-Bereich vom 15. März 20013 (PVO-ETH);
 - b.
 - Professorinnen und Professoren nach Artikel 1 der Professorenverordnung ETH vom 18. September 20034;
 - c.
 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ETH-Bereich sowie Professorinnen und Professoren mit privatrechtlicher Anstellung;
 - d.
 - Stellenbewerberinnen und -bewerber für Anstellungen im ETH-Bereich nach den Buchstaben a–c;
 - e.
 - ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ETH-Bereich nach den Buchstaben a–c.
 
2 Das 4. Kapitel dieser Verordnung gilt zusätzlich für Personen, die mit Institutionen des ETH-Bereichs in einem Auftragsverhältnis oder in einem Personalverleihverhältnis stehen.