1 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) legt ein gesamtschweizerisches Regressionsmodell des Angebots an ambulanten ärztlichen Leistungen fest. Es leitet daraus für jede Region den Bedarf an ärztlichen Leistungen pro medizinisches Fachgebiet her (bedarfsadjustiertes Leistungsvolumen a). Bei der Festlegung des Modells berücksichtigt es Indikatoren für die Demografie und die Morbidität der Schweizer Wohnbevölkerung und kann weitere Indikatoren, die die Entwicklung des Angebots erklären, berücksichtigen.
2 Es legt nach Anhörung der Kantone die Regionen fest.
3 Es passt das bedarfsadjustierte Leistungsvolumen a aufgrund der Patientenströme zwischen den Regionen an, um für jede Region pro medizinisches Fachgebiet das für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendige Leistungsvolumen herzuleiten (bedarfsadjustiertes Leistungsvolumen b).
4 Es leitet für jede Region den Versorgungsgrad je medizinisches Fachgebiet her, indem es das von den Ärztinnen und Ärzten erbrachte Leistungsvolumen ins Verhältnis zum bedarfsadjustierten Leistungsvolumen b setzt, und legt ihn in einer Verordnung fest.
5 Es überprüft den Versorgungsgrad periodisch und passt ihn wenn nötig an.