Art. 1 Berufsbild
Detailhandelsassistentinnen und -assistenten auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie beraten, unterstützen und bedienen Kundinnen und Kunden in der lokalen Landessprache und in einer Fremdsprache (Niveau A2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen GER5) auf den ihnen zur Verfügung stehenden betrieblichen Kanälen.
- b.
- Sie führen Beratungs- und Verkaufsgespräche über das Produkte- und Dienstleistungssortiment ihres Betriebes in der lokalen Landessprache und in einer Fremdsprache (Niveau A2 gemäss GER); sie repräsentieren den Betrieb nach aussen, sind verantwortungsbewusst und können im Team sowie unter Anleitung arbeiten.
- c.
- Sie arbeiten unter Anleitung in Betriebs- und Warenbewirtschaftungsprozessen und nutzen dazu die aktuellen digitalen Instrumente, um die Verkaufsbereitschaft sicherzustellen.
- d.
- Sie arbeiten unter Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit und der betrieblichen Richtlinien.