Art. 1 Berufsbild
Theatermalerinnen und Theatermaler auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie setzen Bühnenentwürfe auf die im jeweiligen Theater gebräuchlichen Masse um;
- b.
- sie be- und verarbeiten konventionelle und ökologische Materialien und Werkstoffe manuell und maschinell in handwerklich hoher Qualität. Dazu setzen sie Handwerkzeuge, Geräte und Maschinen gekonnt, sorgfältig und selbständig ein;
- c.
- sie planen und organisieren ihre Arbeiten gemäss den Vorstellungen des Bühnenbildners zielorientiert und effizient;
- d.
- sie zeichnen sich aus durch kreatives Denken und Handeln, künstlerisches Verständnis und gutes Vorstellungsvermögen. Sie arbeiten individuell an kleinen Arbeiten und im Team an grossen Dekorationsteilen;
- e.
- sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.